Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Jazz und Blues Südbaden - exBluesive e.V.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ticketerwerbern bzw. -Abonnenten (Kunden) und dem Jazz und Blues Südbaden - exBluesive e.V. Sie werden zum Bestandteil des Vertrages, welcher zwischen den beiden Parteien zustande kommt durch den Kauf einer oder mehrerer Eintrittskarten für Veranstaltungen, bei denen Jazz und Blues Südbaden - exBluesive e.V. Veranstalter ist.
- Bei Online-Bestellungen geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus, sobald er das Feld "Bestellung absenden" bzw. "Absenden" angeklickt hat. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Tickets durch exBluesive e.V. oder der entsprechenden Verkaufsplattform zustande.
- Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden,
• die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
• in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen,
• sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
- Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
- Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt.
- Bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich die die Haftung des Veranstalters auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketerwerber oder -inhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen.
- Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers oder mehrerer Künstler im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
- Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund von Pandemien), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause oder bis über die Hälfte der angegebenen Spielzeit gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.
Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer 4.
Der Umtausch und die Rücknahme von bezahlten Tickets, ob Einzel- oder Abonnementkarten, sind ausgeschlossen.
Für nicht besuchte Vorstellungen ist ein Ersatz nicht möglich. Für verlorene Eintrittskarten wird vom Veranstalter kein Ersatz geleistet.
- Der Veranstalter kann einem bestimmten Personenkreis ermäßigte Eintrittskarten anbieten.
- Bei der Einlasskontrolle ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Berechtigung für die ermäßigte Karte besteht.
- Der Veranstalter kann den Verkauf von ermäßigten Karten auf bestimmte Verkaufskanäle beschränken.
- Ein Rechtsanspruch auf ermäßigte Karten besteht nicht.
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie den Besucher vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn der Besucher:
• nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen bei sich führt; oder
• ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher darstellt (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung); oder
• gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit der Besucher zu gewährleisten.
- Der Veranstalter kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen.
- Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Der Veranstalter kann den Besuch der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass seine Anordnungen und Anweisungen befolgt werden.
- Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände.
- Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
• Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände)
• Speisen, Getränke und Flüssigkeiten aller Art
• Helme
• Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
• Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
• Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
• professionelle Aufzeichnungsgeräte für Ton-, Foto- und Videoequipment
• Laserpointer
• Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.
- Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):
• Portemonnaie
• Schlüssel
• Mobiltelefon
• kleine Gürtel- und Bauchtaschen, Handtaschen
• Rucksäcke und Taschen bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm, was in etwa einer Größe von DIN A4 entspricht!
• leere faltbare Trinkflaschen
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches) oder bei ihm der Verdachte einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer ähnlichen ansteckenden Krankheit besteht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt und löst Schadensersatzpflichten aus.
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.exbluesive.org
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit freizuhalten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
Das Mitführen von Tieren auf dem Festivalgelände ist nicht erlaubt.
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht.
- Der Konzertbesuch ist mit Kindern unter 8 Jahren nicht empfohlen.
- Eine Begleitperson von Menschen mit Behinderungen (Merkzeichen B) erhalten eine Freikarte. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig an das vorverkauf@exBluesive.org